Wer kann Pflegegeld erhalten?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können Pflegegeld beantragen, wenn die notwendige häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, beispielsweise durch Angehörige oder andere nicht erwerbsmäßig pflegende Personen. Pflegegrad 1 begründet nach den allgemeinen Regelungen keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Pflegesachleistung bis |
|---|---|---|
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Die Pflegegeldbeträge stehen in § 37 SGB XI. Die Sachleistungsbeträge bilden die Bezugsgröße für die prozentuale Kürzung bei einer Kombinationsleistung.
Wie die Kombinationsleistung gerechnet wird
Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistung können kombiniert werden. Entscheidend ist, welcher Prozentsatz des für den Pflegegrad verfügbaren Sachleistungs-Höchstbetrags beansprucht wurde. Wird beispielsweise 40 Prozent der Sachleistung genutzt, verbleiben 60 Prozent des Pflegegelds.
des Sachleistungs-Höchstbetrags genutzt
des Pflegegelds bleiben übrig
60 % von 347 € ergeben 208,20 €
Für die Eingabe ist der von der Pflegekasse anerkannte Sachleistungsbetrag maßgeblich. Rechnungsbetrag, Erstattungsbetrag und prozentuale Inanspruchnahme können sich im Einzelfall unterscheiden.
Teilmonate und 30-Tage-Regel
Besteht der Anspruch nicht für den ganzen Kalendermonat, wird das Pflegegeld gekürzt. § 37 SGB XI setzt den Kalendermonat dabei mit 30 Tagen an. Der Rechner multipliziert deshalb den nach einer möglichen Kombinationsleistung verbleibenden Betrag mit den Anspruchstagen und teilt durch 30.
Was der Rechner nicht abbildet
Weitere Leistungen wie Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege oder stationäre Pflege folgen eigenen Voraussetzungen. Auch ein Ruhen des Anspruchs oder Sonderregeln bei Krankenhausaufenthalten können das Ergebnis verändern. Der Rechner beschränkt sich bewusst auf Pflegegeld, prozentuale Kombinationsleistung und Teilmonat.
Offizielle Grundlagen
Häufig gestellte Fragen
Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Nach den allgemeinen Regeln besteht Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 können andere Unterstützungsleistungen infrage kommen.
Wird die Rechnung des Pflegedienstes direkt vom Pflegegeld abgezogen?
Nicht als einfacher Euro-für-Euro-Abzug. Zuerst wird der genutzte Anteil am Sachleistungs-Höchstbetrag berechnet; derselbe Prozentsatz mindert anschließend das Pflegegeld.
Ist die Jahressumme garantiert?
Nein. Die Hochrechnung setzt zwölf identische Monate voraus. Änderungen der Sachleistung, Unterbrechungen und andere Pflegeleistungen verändern den tatsächlichen Betrag.
Wer entscheidet verbindlich über die Auszahlung?
Die zuständige Pflegekasse prüft Anspruch, Pflegegrad, Leistungsart und Anrechnungen und erlässt den Bescheid.