Steuern & Mobilität · Rechtsstand Juli 2026

Kfz-Steuer-Rechner 2026: Pkw-Steuer berechnen und vergleichen

Berechnen Sie die voraussichtliche Jahressteuer aus Erstzulassung, Hubraum und CO₂-Wert. Fügen Sie bei Bedarf bis zu zwei weitere Fahrzeuge hinzu und vergleichen Sie die Rechenwege statt nur Endbeträge.

Mit BMF-Fällen getestet § 9 KraftStG 100 % lokal
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Fahrzeug 1

Angaben aus der Zulassungsbescheinigung

Fahrzeug 1
Voraussichtliche Jahressteuer101,00 €

8,42 € pro Monat

Fahrzeug 1

101,00 €
Hubraum- bzw. Grundanteil28,00 €
CO₂-Anteil73,00 €

Hubraumanteil plus progressiver CO₂-Anteil nach den Stufen ab 2021.

Ergebnis verstehen

Was sagt die berechnete Kfz-Steuer aus?

Die Jahressteuer folgt aus den eingegebenen Fahrzeugdaten und dem aktuell hinterlegten Recht. Bei Pkw ab 2021 wird der CO₂-Anteil stufenweise berechnet. Deshalb darf nicht einfach der gesamte CO₂-Überschuss mit nur einem Satz multipliziert werden.

Fahrzeugschein nutzen

Hubraum steht in P.1, CO₂ in V.7, Erstzulassung in B und die zulässige Gesamtmasse in F.2.

Volle Euro

Der zusammengerechnete Jahresbetrag wird nach dem gesetzlichen Verfahren auf volle Euro abgerundet.

Elektrofahrzeuge

Während der Befreiung zeigt der Rechner 0 Euro und nennt zusätzlich die Steuer nach Ablauf der Begünstigung.

Alle Fahrzeugdaten und Vergleiche bleiben in diesem Browser.
Ergebnis nachvollziehen

Was berechnet der Kfz-Steuer-Rechner?

Der Rechner bildet die häufigsten privaten Fälle ab: Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009, reine Elektrofahrzeuge bis 3.500 Kilogramm, Motorräder und Fahrzeuge mit Oldtimerkennzeichen. Bei Verbrenner-Pkw werden Hubraum und CO₂ getrennt berechnet. So lässt sich erkennen, welcher Teil des Jahresbetrags aus dem Motor und welcher aus dem Emissionswert entsteht.

Für rechtlich komplexere Fälle wie Pkw vor Juli 2009, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge, Anhänger oder besondere Steuervergünstigungen verweist KlarRechnen auf den amtlichen Rechner. Diese Fälle benötigen zusätzliche Angaben wie Emissionsklasse, zulässige Gesamtmasse oder besondere Fahrzeugmerkmale.

Kfz-Steuer für Pkw ab 2021

Der Hubraumanteil beträgt je angefangene 100 cm³ zwei Euro bei Fremdzündungsmotoren, also typischerweise Benzinern, und 9,50 Euro bei Selbstzündungsmotoren, also Diesel-Pkw. Hinzu kommt der CO₂-Anteil. Die ersten 95 g/km bleiben frei; jedes weitere Gramm wird nicht mit einem einzigen Satz, sondern stufenweise berechnet.

CO₂-BereichSteuer je g/km in dieser Stufe
über 95 bis 115 g/km2,00 €
über 115 bis 135 g/km2,20 €
über 135 bis 155 g/km2,50 €
über 155 bis 175 g/km2,90 €
über 175 bis 195 g/km3,40 €
über 195 g/km4,00 €

Beispiel: Benziner mit 1.400 cm³ und 130 g/km

Bei einer Erstzulassung im Jahr 2026 entstehen 14 angefangene Hubraumeinheiten zu je zwei Euro. Der Hubraumanteil beträgt damit 28 Euro. Vom CO₂-Wert liegen 20 Gramm in der ersten Stufe zu zwei Euro und weitere 15 Gramm in der zweiten Stufe zu 2,20 Euro. Der CO₂-Anteil beträgt 73 Euro. Zusammen ergeben sich 101 Euro Kfz-Steuer pro Jahr. Dieser Referenzfall wurde direkt mit dem amtlichen BMF-Rechner abgeglichen.

28 €

Hubraumanteil: 14 × 2 Euro

73 €

CO₂-Anteil aus zwei Tarifstufen

101 €

voraussichtliche Jahressteuer

Welche CO₂-Freigrenze gilt vor 2021?

Für Pkw, die zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen wurden, gilt oberhalb der jeweiligen Freigrenze ein einheitlicher Satz von zwei Euro je g/km. Die Freigrenze richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung: 120 g/km bis Ende 2011, 110 g/km in den Jahren 2012 und 2013 sowie 95 g/km von 2014 bis Ende 2020.

Reine Elektrofahrzeuge: Befreiung und spätere Steuer

Reine Elektrofahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, können bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein. Spätestens am 31. Dezember 2035 endet die Begünstigung. Der Rechner prüft deshalb nicht nur den Antrieb, sondern auch das Datum der Erstzulassung.

Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer anhand der zulässigen Gesamtmasse berechnet und um 50 Prozent ermäßigt. KlarRechnen zeigt bei einem aktuell befreiten Fahrzeug sowohl null Euro als gegenwärtigen Jahresbetrag als auch den nach heutigem Recht erwartbaren Betrag nach dem Ende der Befreiung.

Motorrad und Oldtimer

Für Motorräder mit Hubkolbenmotor beträgt der Satz 1,84 Euro je angefangene 25 cm³. Fahrzeuge mit Oldtimerkennzeichen werden dagegen mit einem pauschalen Jahresbetrag angesetzt: 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für die übrigen Fahrzeuge. Der angezeigte Jahresbetrag wird nach dem gesetzlichen Verfahren auf volle Euro abgerundet.

Warum der optionale Kostenvergleich keine versteckten Annahmen nutzt

Fahrleistung, Verbrauch, Energiepreis und Versicherungsbeitrag unterscheiden sich stark. Deshalb werden diese Werte nicht aus einem Modellnamen geschätzt. Sie tragen die Daten aus Ihrem Angebot oder Ihrer eigenen Planung ein. Der Rechner addiert daraus Steuer, Energie und Versicherung. Wertverlust, Kaufpreis, Wartung, Reparaturen, Reifen und Finanzierung bleiben ausdrücklich außerhalb dieser Summe.

Offizielle Quellen

Gesetz, amtlicher Referenzrechner und Stand der Elektroförderung

Bundesministerium der Justiz§ 9 KraftfahrzeugsteuergesetzHubraum-, CO₂-, Gewichts- und PauschaltarifeHier ansehen
Bundesministerium der FinanzenAmtlicher Kfz-Steuer-RechnerReferenzfälle und Hinweise zu den Angaben im FahrzeugscheinHier ansehen
ZollÜbersicht zur CO₂-BesteuerungTarifstufen und Freigrenzen nach ErstzulassungHier ansehen
BundesregierungSteuerbefreiung für E-Autos verlängertErstzulassung bis 2030 und Begrenzung bis Ende 2035Hier ansehen

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Kfz-Steuer für einen Pkw ab 2021 berechnet?

Zum Hubraumanteil kommt ein progressiver CO₂-Anteil. Für Benziner gelten 2 Euro und für Diesel 9,50 Euro je angefangene 100 cm³. Beim CO₂ werden nur Gramm oberhalb von 95 g/km besteuert, verteilt auf mehrere gesetzliche Stufen.

Wo finde ich Hubraum und CO₂-Wert?

Der Hubraum steht im Feld P.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Den CO₂-Wert finden Sie im Feld V.7, die Erstzulassung in Feld B und die zulässige Gesamtmasse in Feld F.2.

Sind Elektroautos 2026 von der Kfz-Steuer befreit?

Reine Elektrofahrzeuge, die spätestens am 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, können bis zu zehn Jahre steuerbefreit sein. Die Befreiung endet spätestens am 31. Dezember 2035. Danach gilt nach heutigem Recht eine um 50 Prozent ermäßigte gewichtsbezogene Steuer.

Werden Hybridfahrzeuge wie Elektroautos behandelt?

Nein. Für Hybrid-Pkw gibt es bei der Kfz-Steuer keine allgemeine Behandlung wie bei reinen Elektrofahrzeugen. Sie werden entsprechend ihrem Otto- oder Dieselmotor sowie dem ausgewiesenen CO₂-Wert berechnet.

Kann der Rechner drei Fahrzeuge vergleichen?

Ja. Nach der ersten Berechnung können Sie bis zu zwei weitere Fahrzeuge hinzufügen. Die Steuer wird für jedes Fahrzeug getrennt aufgeschlüsselt. Optional lassen sich Energie- und Versicherungskosten mit eigenen Annahmen ergänzen.

Sind Wartung und Wertverlust im Kostenvergleich enthalten?

Nein. Der optionale Vergleich enthält nur Kfz-Steuer, Energie und den selbst eingegebenen Versicherungsbetrag. Kaufpreis, Wertverlust, Wartung, Reparaturen, Reifen und Finanzierung fehlen bewusst.