
Geburtstermin bei 35-Tage-Zyklus berechnen (Sophia)
Sophia berechnet ihren korrigierten Entbindungstermin und den Beginn des Mutterschutzes.
Ratgeber lesen →Berechnen Sie Ihren monatlichen Anspruch auf Basiselterngeld oder ElterngeldPlus nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Die Höhe ist geschlechtsneutral. Unterschiede gibt es vor allem bei Bezugsdauer und Mutterschaftsleistungen.
Für ein verlässliches Ergebnis wird das pauschalierte Elterngeld-Netto benötigt.
Nur auswählen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Monate werden als Basis-Monatsäquivalente geplant. Ein Basis-Monat entspricht zwei ElterngeldPlus-Monaten.
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Das Elterngeld fängt einen Teil des Einkommensausfalls nach der Geburt auf. Elternpaare können im Regelfall zusammen zwölf Basis-Monate aufteilen. Zwei Partnermonate kommen hinzu, wenn bei mindestens einem Elternteil in zwei Lebensmonaten Erwerbseinkommen wegfällt. Zusammen sind es dann höchstens 14 Basis-Monate, nicht 14 Monate je Elternteil.
Die Höhe richtet sich nach dem pauschalierten Elterngeld-Netto. Die Ersatzrate beträgt zwischen 1.000 und 1.200 Euro genau 67 Prozent. Oberhalb von 1.200 Euro sinkt sie schrittweise bis auf 65 Prozent; unterhalb von 1.000 Euro steigt sie bis auf 100 Prozent.
Ein Basis-Monat kann in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden. Ohne Einkommen nach der Geburt beträgt ElterngeldPlus die Hälfte des Basiselterngeldes. Mit Teilzeiteinkommen wird es dagegen aus der Einkommensdifferenz berechnet und auf die Hälfte des theoretischen Basiselterngeldes ohne nachgeburtliches Einkommen begrenzt.
Mindestbetrag Basiselterngeld (150 € bei ElterngeldPlus)
Reguläre Ersatzrate des Nettoeinkommens (§ 2 BEEG)
Höchstbetrag Basiselterngeld pro Monat (900 € bei Plus)
Sind die gesetzlichen Altersvoraussetzungen erfüllt, erhöht der Geschwisterbonus den Betrag um 10 Prozent, mindestens um 75 Euro bei Basiselterngeld. Bei Mehrlingen kommen für jedes weitere Kind 300 Euro bei Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro bei ElterngeldPlus hinzu.
Die Berechnung der monatlichen Höhe nach § 2 BEEG unterscheidet nicht zwischen Mutter und Vater. Entscheidend sind das maßgebliche Elterngeld-Netto, ein mögliches Einkommen nach der Geburt und Zuschläge. Unterschiede entstehen bei der Verteilung der Bezugsmonate und bei anzurechnenden Leistungen.
Ein Elternpaar kann zwölf Basis-Monate aufteilen. Sind die Voraussetzungen für die Partnermonate erfüllt, kommen zwei Monate hinzu. Alleinerziehende können diese zwei zusätzlichen Monate selbst nutzen, wenn insbesondere die Voraussetzungen nach § 4c BEEG vorliegen und ihr Erwerbseinkommen in zwei Lebensmonaten gemindert ist. Der Rechner fragt diese Voraussetzung deshalb ausdrücklich ab, statt pauschal immer 14 Monate anzunehmen.
Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und bestimmte weitere Mutterschaftsleistungen für dasselbe Kind werden auf das Elterngeld der gebärenden Person angerechnet. Lebensmonate, in denen solche Leistungen zustehen, gelten als Basiselterngeld-Monate - auch wenn nur für einen Teil des Lebensmonats Mutterschaftsleistungen fließen.
Da die Anrechnung taggenau erfolgt, zieht der Rechner keinen pauschalen Zwei-Monats-Betrag ab. Er weist den Fall sichtbar aus. Für die konkrete Auszahlung sind Geburtsdatum, Ende der Schutzfrist und Höhe der Mutterschaftsleistungen erforderlich.
Prozentsatz nach § 2 BEEG, abhängig vom Elterngeld-Netto vor der Geburt.
Berücksichtigtes Einkommen vor der Geburt abzüglich Einkommen während des Bezugs.
Basis-Monatsäquivalente der Familie; ein Basis-Monat entspricht zwei Plus-Monaten.
Bei einem Elternpaar berechnet die Ergebnisbox den Monatsbetrag der Person, deren Einkommen eingegeben wurde. Für den zweiten Elternteil ist eine eigene Berechnung mit dessen Elterngeld-Netto nötig. Der Monatsplan prüft dagegen bereits das gemeinsame Familienbudget.
Das Elterngeld-Netto ist eine pauschalierte Rechengröße der Elterngeldstelle und kann vom Auszahlungsnetto auf der Lohnabrechnung abweichen. Selbstständige, Mischeinkünfte, ausgeklammerte Monate, Mutterschaftsleistungen, Frühgeburten und schwankendes Teilzeiteinkommen benötigen zusätzliche Angaben. Das Ergebnis ist deshalb ein nachvollziehbarer Richtwert und kein Bescheid.
Nein. Im Regelfall haben Eltern zusammen zwölf Basis-Monate und bei erfüllter Voraussetzung zwei Partnermonate. Ein Elternteil kann normalerweise höchstens zwölf Basis-Monate beziehen.
Nein. Für die zwei zusätzlichen Monate müssen die Voraussetzungen nach § 4c BEEG erfüllt sein. Dazu gehören insbesondere die rechtliche Einordnung als alleinerziehend und eine Einkommensminderung in zwei Lebensmonaten.
Nicht allein wegen des Geschlechts. Die Höhenformel ist gleich. Bei der gebärenden Person können jedoch Mutterschaftsleistungen angerechnet werden und bereits Basis-Monate verbrauchen.
Nur ohne Einkommen nach der Geburt entspricht es regelmäßig der Hälfte. Bei Teilzeiteinkommen wird zuerst der Einkommensverlust berechnet; anschließend greift der Plus-Deckel.
Die Leistung wird aus einem pauschalierten Netto nach dem BEEG berechnet. Eine einfache Brutto-Netto-Umrechnung würde Sonderregeln zu Steuern, Sozialabgaben und Bemessungszeitraum unterschlagen.